Was bedeutet Podologie?

Der Begriff Podologie wird aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet:

Podo = der Fuß

logie = die Lehre/ Kunde

 

Der Beruf Podologin ist ein Gesundheitsfachberuf, oder auch als nichtärztliche Heilkunde am Fuß definiert. Die Podologie grenzt sich damit deutlich von der reinen Fußpflege ab.

 

Die Podologie ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung. Sie dauert in Vollzeit zwei Jahre und in Teilzeit maximal vier Jahre und schließt mit einem staatlichen Examen ab. Seit Einführung des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung geschützt und die Ausbildung im Gesetzt klar festgelegt.

 

Die Aufgaben von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Orthopädie, Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie und Chirurgie. Sie umfassen vorbeugende (präventive) und heilende (kurative) therapeutische Maßnahmen.

 

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinisch indizierten Fußbehandlung.

 

 

Sektorale Heilpraktikerin für Podologie?

 

Der Vorteil einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis in der Podologie besteht darin das man selbständig Patienten annehmen darf und diese Leistungen innerhalb des Gesetzes (§1 HPG) mit privaten Krankenkassen bzw. direkt mit den Patienten abrechnen kann. 

Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Podologie z. B. Wundbehandlung, Behandlung von Warzen, Behandlung von eingewachsenen Nägeln, Reflexzohnentherapie am Fuß und vieles mehr ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §1 HPG gestattet. Also Ärzten, Heilpraktikern und sektorale Heilpraktikern der Podologie.

 

Durch diesen wichtigen Unterschied hat die Heilpraktikerin für Podologie die Möglichkeit, im Vergleich zum Podologen, eigenständig und ohne ärztliche Weisung, seinen Patienten ein umfassendes Behandlungsangebot rund um die Fußgesundheit anzubieten.

Hygiene

Hygiene in meiner Praxis:

Fußbehandlungen ist Vertrauenssache und hierzu zählt als wichtiger Punkt, neben einer gründlichen Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung, die Hygiene in der Podologie-Praxis!

Um eine Übertragung von krankmachenden Keimen wie Bakterien, Viren und Pilzen zu vermeiden, sind folgende Punkte u.a. unumgänglich:

  • Einmalhandschuhe

  • Händedesinfektion vor und nach jeder Behandlung

  • Mundschutz

  • Arbeitskleidung

  • Sterile einmalverpackte Instrumente

  • Nach jeder Behandlung wird der Behandlungsbereich/Arbeitsplatz mit Flächendes-infektion gereinigt und desinfiziert

  • Gebrauchte Instrumente werden im Ultraschallbad desinfiziert, danach auf Schäden oder Verunreinigungen geprüft und wieder in einer Spezialfolie verschweißt und zuletzt im Autoklav sterilisiert.

  • Handtücher und Arbeitskleidung werden mit einem speziellen

     Hygienewaschmittel gewaschen

  • Alle in der Praxis verwendeten Desinfektionsmittel sind in der VAH-Liste gelistet (Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Gesellschaft für Mikrobiologie und Hygiene e.V.)

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© Nicola Ziegler

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